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Der Rat im Pastoralen Raum ist das vom Bischof eingesetzte und anerkannte Gremium zur Koordinierung des Engagements aller Christinnen [und] Christen im gemeinsamen Priestertum im Pastoralen Raum und Ausdruck des Selbstverständnisses, dass jede [und] jeder durch Taufe und Firmung dazu berufen ist, das Evangelium zu verkünden.

Satzung der Räte in den Pastoralen Räumen im Bistum Würzburg, §1°1
  • Alle seine ehrenamtlichen Mitglieder sind aus den gewählten Pfarrgemeinderäten der beiden Untergliederungen entsandt. 
  • Der Rat gibt sich selbst Tagesordnungen und Themen und ist frei darin, in jeder seelsorglichen Richtung initiativ zu werden.
    Er diskutiert und fasst in Abstimmung mit dem hauptamtlichen Seelsorgeteam wichtige Entscheidungen, die den ganzen Raum betreffen.
    Als relativ neues Gremium, das es in dieser Form erst seit Juli 2022 gibt, ist der Rat noch in einer Phase der immer genaueren Selbstdefinition und Aufgabenfindung.
  • Der Rat ist laufend über die Inhalte der Treffen des Seelsorgeteams informiert und kann jederzeit eigene Themen dort platzieren bzw. Themen aufgreifen und mitdiskutieren.
  • Der Rat steht über seine Mitglieder in Kontakt mit der "Basis", also den Gemeinden vor Ort und vertritt deren Anliegen im Raum.